Vorgaben durch die DS-GVO
Die DS-GVO verpflichtet die Verantwortlichen, Rechenschaft über ihren Umgang mit personenbezogenen Daten abzulegen zu können
Wie sie das machen, steht nicht in der Verordnung.
Eine Einheitslösung gibt es nicht
Wichtig ist aber, dass die Anforderungen umgestzet werden d.h. dass die Pflichten, die sich daraus ergeben, jemand im Unternehmen oder Verein bestimmt ist, der den "Kopf dafür hinhalten" muss.