Unternehmen ist eine natürliche und juristische Person, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, unabhängig von der Rechtsform, einschließlich Personalgesellschaften oder Vereinigungen, die regelmäßig einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen (Art. 4 Nr. 18 DS-GVO).
Beispiele dafür sind Onlineshop, Arzt, Sportverein, Einzelhandelsgeschäft, Kfz-Werkstatt, Steuerberater, Handwerksbetrieb etc.
Unternehmensgruppe ist eine Gruppe, die aus einem herrschenden Unternehmen und den von diesem abhängigen Unternehmen besteht (Art.4 Nr. 18 DS-GVO).
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten ist das Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten mit personenbezogenen Daten. Dieses Verzeichnis betrifft sämtliche - auch teilweise - automatisierte Verarbeitungen, ferner nichtautomatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisysten gespeichert sind oder gespreichert werden sollen (Art. 30 Abs. 1 sowie Abs. 2 DSGVO).
Für Viele, die festgestellt haben,das die DS-GVO auch für sie d.h. für ihr Unternehmen zur Anwendung kommt siehe Definition Unternehmen und Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten.
Bedeutung hat, was in den allermeisten Fällen gegeben sein dürfte, sind erst einmal ratlos. Sie wissen nicht, was das nun konkret für sie bedeutet und wo sie am Besten anfangen sollen. Dennoch hat sich für die Umsetzung der neuen gesetzlichen Andorderungen in den meisten folgende Herangehensweise bewährt.