Loge Datenschutzbeauftragter DSGVO Marcus Marvin Mayer

Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung

Die DS-GVO gilt für die ganz oder teilweise automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten sowie für die automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten, die in einem Dateisystem gespeichert sind oder gespeichert oder gespeicht werden sollen.

Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung

Sofern Sie also eine elektronische Datenverarbeitung, auch wenn sie nur aus einem PC besteht, oder ein nach bestimmten Kriterien geordnetes Karteikarten (das können auch Karteikarten aus Papier sein) im Einsatz, ist sog. "sachliche Anwendungsberiech" der DS-GVO eröffnet. Verarbeiten ist dabei ein umfassender Begriff für den Umgang mit personenbezogenen Daten.


Er umfasst das Erheben (Daten beschaffen, sammeln), Speichern, Ändern (Berichtigung einer E-Mailadresse), Nutzen (Abfrage starten), Übermitteln (durch Weitergabe von Daten oder auch "reinschauen" lassen), Verknüpfen (mit anderen Daten) oder Löschen (einschließlich Vernichten eines Datenträgers). Mit anderen Worten: Es ist egal, was Sie mit personenbezogenen Daten machen, es handelt sich immer um ein Verarbeiten im Sinne der DS-GVO.

Checkliste zur Prüfung, ob DS-GVO für mich anwendbar ist

Frage 1

  • Biete ich Dienstleistungen oder Waren in Deutschland an ?
  • Biete ich Dienstleistungen oder Waren in der EU an ?
  • Habe ich Mitarbeiter in meinem Unternehmen ?

Frage 2

  • Biete ich in fremdem Namen, d.h. im Auftrag eines Dritten Dienstleistungen oder Waren in Deutschland an ?
  • Biete ich in fremdem Namen, d.h. im Auftrag eines fremdem Namen eines Dritten Dienstleistungen oder Waren in der EU an ?